VERMITTLUNGSABLAUF
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Vermittlungsablauf:

Die Vermittlung der Tiere durch den Verein erfolgt nach umfassender Beratung des Interessenten, unter Berücksichtigung seiner Angaben zu den künftigen Haltungs- bedingungen, seiner Erfahrung im Umgang mit Tieren und dem familiären Umfeld, in welches das Tier vermittelt werden soll.

Für die Vermittlung eines Tieres fällt eine Schutzgebühr an.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen »

Schutzgebühr - Warum verlangen wir diese ?

Im Tierschutz stößt man automatisch auf die Begriffe „ Schutzgebühr“,  „ Vermittlungs-gebühr“ oder auch „Abgabegebühr“.

Jetzt könnte man doch meinen, das Tierheim könne ja eigentlich froh sein, wenn es die Tiere vermittelt bekommt, jetzt auch noch Geld dafür zu verlangen und dann auch noch so viel?

Hinter der „ Schutzgebühr“ verstecken sich viele Gründe und Erklärungen:

  • Durch die Erhebung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten und spontanen Entscheidungen vorgebeugt werden.
  • Das Tier soll davor geschützt werden umsonst aus dem Tierheim „befreit“ und anschließend verkauft zu werden.
  • Die Schutzgebühr soll dem Tier eine gewisse Wertigkeit verleihen. „Was nix kostet ist nix wert“, trifft leider oft zu.
  • Ein Tier wird den neuen Besitzer zukünftig weiter Geld kosten, Futter und Tierarztkosten werden in unterschiedlicher Höhe anfallen. Mit der Schutzgebühr soll sichergestellt werden, dass der neue Besitzer sich das Tier leisten kann und auch bereit ist Geld für dieses aufzubringen.
  • Die Schutzgebühr soll ein Teil der entstandenen Kosten für das Tierheim decken, die bisher angefallenen Kosten für Impfung, Flohprophylaxe, Entwurmung, Chip, Besuch beim Tierarzt, eventuelle Kastration oder Operation, Futter und vieles mehr.

Die Schutzgebühren richten sich nach dem Sozialprinzip.

Die Tiere, welche schnell vermittelt sind, gesund ins Tierheim kommen und das Tierheim finanziell nicht belasten, helfen dem Tierheim die Kosten für die eher benachteiligten Tiere, die alten, die kranken, die Langzeitinsassen, überhaupt tragen zu können.

 


Katzen:

Alle Katzen werden bei uns tierärztlich untersucht und anschließend entwurmt, geimpft, gechipt und die ausgewachsenen Tiere kastriert. Es erfolgt bei jedem Tier eine Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Alle Katzen werden 2- fach geimpft. Die Höhe der Schutzgebühr deckt lediglich einen Teil der uns entstehenden Kosten für die Tiere wie oben bereits erläutert:

Kater / Miez: 140,00 €

Kitten (unkastriert): 100,00 € zzgl. 30,00 € Kastrationskaution

Die Kastrationskaution wird bei Nachweis einer Kastration zurückerstattet.

Für Katzenkinder, bei denen eine Kastration noch nicht möglich ist, bekommen die Besitzer einen Kastrationsschein für eine kostengünstigere Kastration von uns ausgehändigt.



Kleintiere:

Alle Nager werden bei uns tierärztlich untersucht ( Zahnkontrolle, Krallenschnitt ect.) und die männlichen Tiere ggfs. kastriert.

Kaninchen:
weiblich 30,00 €
männlich-kastriert 50,00 € / Bockpärchen 80 €

 
Meerschweinchen:
weiblich 20,00 €
männlich-kastriert 40,00 €
Gemischtes Pärchen oder Bockpärchen 60,00 €
 
Chinchilla:
40,00 € / Pärchen 80,00 €
 
Wellensittich:
20,00 € / Pärchen 35,00 €
 
Maus:
5,00 € / pro Tier
 
Ratte / Degu / Hamster:
10,00 € / pro Tier
  Katze

    Bitte beachten: Bei uns ist keine Kartenzahlung möglich ! Bringen Sie die Schutzgebühr bitte in bar mit. Vielen Dank.  
         
 
   
 
Spendenkonto:

Sparkasse Chemnitz

IBAN: DE45 870 50000 3510 0018 41
BIC: CHEKDE81XXX